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   OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04   

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https://dejure.org/2005,12277
OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04 (https://dejure.org/2005,12277)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2005 - 9 LA 310/04 (https://dejure.org/2005,12277)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 9 LA 310/04 (https://dejure.org/2005,12277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausufern der Wohnbebauung in den Außenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs. 2 BBauG; § 35 Abs. 2 BauGB; § 35 Abs. 3 BauGB; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für einen Wohnhausneubau; Flächennutzungsplan als Ausdruck planerischen Willens; Begriff des Ausuferns der bebauten Ortslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für einen Wohnhausneubau; Flächennutzungsplan als Ausdruck planerischen Willens; Begriff des Ausuferns der bebauten Ortslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausufern der Wohnbebauung in Außenbereich hinein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1213 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    Ihr kommt allenfalls Indizwirkung für tatsächliche, die Kraft öffentlicher Belange abschwächende Umstände zu (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - NVwZ 1985, 747 = DÖV 1985, 832 = BRS 44 Nr. 87; Beschl. v. 4.7.1990 - 4 B 103.90 - NVwZ 1990, 962).

    Abschließend weist der Senat noch auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1985 (4 C 29.81, aaO) niedergelegten einschlägigen Erwägungen hin.

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    Die durch ein Vorhaben berührten anderen öffentlichen Belange werden in ihrer Bedeutung für die Zulässigkeitsprüfung keinesfalls durch eine Übereinstimmung des beabsichtigten Vorhabens mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplanes entkräftet (BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - DVBl 1990, 1182 = BauR 1991, 51 = BRS 50 Nr. 2).
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 18.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    Positive Darstellungen eines Flächennutzungsplanes sind vielmehr generell nicht geeignet, die Zulässigkeit eines nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilenden Vorhabens insgesamt zu begründen, wenn dieses Vorhaben andere öffentliche Belange beeinträchtigt (BVerwG, Urt. v. 10.5.1968 - IV C 18.66 - DVBl 1968, 880 = BRS 20 Nr. 88).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    So bringt eine Gemeinde durch den Flächennutzungsplan in einem gesetzlich geregelten Verfahren ihren planerischen Willen zum Ausdruck, der von der Genehmigungsbehörde grundsätzlich hingenommen werden muss (BVerwG, Urt. v. 29.4.1964 - I C 30.62 - DVBl 1964, 527 = BVerwGE 18, 247).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    Sodann wird zu dem weiteren Belang des "Ausuferns der bebauten Ortslage" das Folgende erläutert: "Auch eine - durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulichen unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang i. S. d. § 35 Abs. 2 und 3 BBauG ist (vgl. Urt. v. 13.2.1976 - 4 C 72.74 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123)).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    Ihr kommt allenfalls Indizwirkung für tatsächliche, die Kraft öffentlicher Belange abschwächende Umstände zu (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - NVwZ 1985, 747 = DÖV 1985, 832 = BRS 44 Nr. 87; Beschl. v. 4.7.1990 - 4 B 103.90 - NVwZ 1990, 962).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    Richtig ist zwar, dass in den Fällen, in denen eine nicht unerhebliche Anzahl von Landschaftseingriffen bzw. Landschaftseinbrüchen festzustellen ist, gerade der Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft einer Bestätigung durch die vorhandenen Gegebenheiten im Einzelfall bedarf (vgl. insoweit etwa BVerwG, Urt. v. 24.8.1979 - 4 C 8.78 - BauR 1980, 49 = BRS 35 Nr. 69).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2005 - 9 LA 310/04
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht schon dann vor, wenn überhaupt nur Gründe, ja nicht einmal, wenn sogar gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit der Entscheidung angeführt werden können, so dass der Ausgang des Verfahrens als offen bezeichnet werden kann, sondern erst dann, wenn der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 - NdsRpfl 1999, 87 = NVwZ 1999, 431 = NdsVBl 1999, 93).
  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1567

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Auch im vorliegenden Fall liegt mithin die Gefahr von Nachfolgebebauungen nahe, die das Gebot unterlaufen würden, die städtebauliche Entwicklung, zumindest was die Bebauung bislang unbebauter Außenbereichsflächen betrifft, durch Bebauungspläne zu ordnen und zu lenken (vgl. NdsOVG, B.v. 10.1.2005 - 9 LA 310/04 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 15 ZB 21.2602

    Keine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus in einer Außenbereichsfläche

    Dabei kommt es im Ergebnis nicht entscheidend darauf an, ob insofern (wie vom Verwaltungsgericht vertreten) direkt auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB bzw. auf eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgestellt oder ob auf den dahinterstehenden Rechtsgedanken der Zersiedelungsverhinderung als ungeschriebener öffentlicher Belang zurückgegriffen wird (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 26.10.1998 - 14 B 96.2034 - juris Rn. 27; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 21 ff.; BayVGH, U.v. 13.4.2015 - 1 B 14.2319 - juris Rn. 28; B.v. 12.5.2017 - 15 ZB 16.1567 - juris Rn. 39; B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 14; B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - AUR 2020, 226 = juris Rn. 39; U.v. 15.6.2021 - 1 B 19.221 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 10.1.2005 - 9 LA 310/04 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 27.1.2014 - 1 A 802/12 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1568

    Bauvoranfrage: Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Zusicherung - natürliche

    Auch im vorliegenden Fall liegt mithin die Gefahr von Nachfolgebebauungen nahe, die das Gebot unterlaufen würden, die städtebauliche Entwicklung, zumindest was die Bebauung bislang unbebauter Außenbereichsflächen betrifft, durch Bebauungspläne zu ordnen und zu lenken (vgl. NdsOVG, B.v. 10.1.2005 - 9 LA 310/04 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 LB 4072/01

    Eintragung eines Grundstücks in das "Naturschutzbuch" als "binsenreiche

    Die positive Darstellung in einem Flächennutzungsplan ändert hieran nichts (vgl. Beschl. d. Nds. OVG v. 10.1.2005 - 9 LA 310/04 -, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.08.2019 - 15 ZB 18.2106

    Zulässigkeit einer Außentreppe für eine Maschinen- und Lagerhalle im Außenbereich

    Dabei kommt es jedenfalls im Ergebnis nicht entscheidend darauf an, ob insofern direkt auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB bzw. auf eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgestellt oder ob auf den dahinter stehenden Rechtsgedanken der Zersiedelungsverhinderung zurückgegriffen wird (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 26.10.1998 - 14 B 96.2034 - juris Rn. 27; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NvwZ 2012, 1631 = juris Rn. 21 ff.; BayVGH, B.v. 12.5.2017 - 15 ZB 16.1567 - juris Rn. 39 m.w.N.; B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 10.1.2005 - 9 LA 310/04 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 27.1.2014 - 1 A 802/12 - juris Rn. 5; OVG NRW, U.v. 26.7.2018 - 10 A 2600/15- juris Rn. 43 ff.; VG München, U.v. 28.7.2014 - M 8 K 13.3134 u.a. - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 15 ZB 18.2509

    Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft durch Bauvorhaben im

    Im vorliegenden Fall besteht mithin die Gefahr von Nachahmungsbebauungen, die ebenso wie das geplante Vorhaben des Klägers das Gebot unterlaufen würden, die städtebauliche Entwicklung im bislang unbebauten Außenbereich durch Bebauungspläne zu ordnen und zu lenken (vgl. NdsOVG, B.v. 10.1.2005 - 9 LA 310/04 - juris Rn. 8).
  • VG Aachen, 23.03.2009 - 5 K 1030/07
    Eine Anschlussbebauung von einer bebauten Ortslage aus in den Außenbereich hinein ist daher in der Regel ein Vorgang der siedlungsstrukturell unerwünschten Zersiedlung, wenn das Vorhaben konkret geeignet ist, Nachfolgebebauung nach sich zu ziehen, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1976 - IV C 72.74 -, BauR 1976, 188, und vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, BauR 1985, 427, sowie Beschluss vom 11. Oktober 1999 - 4 B 77.99 -, BauR 2000, 1175; OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 9 LA 310/04 - ; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Kommentar zum BauGB, Loseblatt-Sammlung (Stand: Oktober 2008), § 35 Rdnr. 107.

    Denn die durch ein Vorhaben berührten anderen öffentlichen Belange werden in ihrer Bedeutung für die Zulässigkeitsprüfung regelmäßig nicht durch eine Übereinstimmung des beabsichtigten Vorhabens mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans entkräftet, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, a.a.O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 9 LA 310/04 -, a.a.O.; Söfker, a.a.O., § 35 Rdnr. 107.

  • VG München, 04.10.2010 - M 8 K 09.3590

    Unwirksamkeit einer Baugebietsausweisung, wenn mit einer Realisierung der Planung

    Tatsächlich verhält es sich so, dass auch eine Anschlussbebauung von der bebauten Ortslage in den Außenbereich hinein regelmäßig einen Vorgang der siedlungsstrukturell unerwünschten Zersiedlung darstellt und ein solches Vorhaben daher öffentliche Belange beeinträchtigt, jedenfalls wenn es geeignet ist, eine Nachfolgebebauung nach sich zu ziehen (BVerwG vom 25.01.1985 NVwZ 1985, 747; Niedersächsisches Oberver-waltungsgericht vom 10.01.2005 Az.: 9 LA 310/04 - Juris).
  • VG München, 08.11.2017 - M 9 K 16.5428

    Erfolgloser Vorbescheidsantrag für ein Einfamilienhaus im Außenbereich

    Auch im vorliegenden Fall liegt mithin die Gefahr von Nachfolgebebauungen nahe, die das Gebot unterlaufen würden, die städtebauliche Entwicklung, zumindest was die Bebauung bislang unbebauter Außenbereichsflächen betrifft, durch Bebauungspläne zu ordnen und zu lenken (vgl. NdsOVG, B.v. 10.1.2005 - 9 LA 310/04 - juris Rn. 8).
  • VG München, 21.05.2012 - M 8 K 11.2112

    Vorbescheid für die Errichtung einer Gewerbehalle; Abgrenzung

    Auch insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Bebauung im Umgriff innerhalb eines Ortsteils liegt oder nicht, da auch eine Anschlussbebauung von der bebauten Ortslage in den Außenbereich hinein regelmäßig einen Vorgang der siedlungsstrukturell unerwünschten Zersiedlung darstellt und ein solches Vorhaben daher öffentliche Belange beeinträchtigt, jedenfalls wenn es geeignet ist, eine Nachfolgebebauung nach sich zu ziehen (BVerwG vom 25.01.1985 NVwZ 1985, 747; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 10.01.2005 Az.: 9 LA 310/04 - Juris), was vorliegend im Hinblick auf die Größe der nach der Planung verbleibenden Freiflächen nördlich der Halle keineswegs ausgeschlossen erscheint.
  • VG Minden, 19.08.2008 - 1 K 2193/07

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von zwei

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